Gentechnik-Spezialgesetz: Bundesrat wirft Wahlfreiheit über Bord und hebelt Risikoprüfung aus
Zürich, 2. April 2025 – Der Bundesrat streicht das Wort «Gentechnik» aus dem neuen Gentechnik-Spezialgesetz. Mit diesem Etikettenschwindel täuscht er die Konsumentinnen und Konsumenten und hebelt die Risikoprüfung aus. Die Lebensmittelschutz-Initiative bleibt das einzige Mittel, um Mensch, Tier und Umwelt wirksam zu schützen und zu verhindern, dass Gentechnik ohne strenge Kontrollen auf Schweizer Tellern landet.
Der Bundesrat hat heute das neue «Spezialgesetz» zur Regulierung von neuen gentechnischen Verfahren vorgestellt. Die Befürchtungen des Vereins für gentechnikfreie Lebensmittel haben sich bestätigt.
Martin Graf, Präsident des Vereins für gentechnikfreie Lebensmittel sagt: «Das neue Gentechnik-Spezialgesetz ist ein Etikettenschwindel. Der Bundesrat hat auf Druck der Gentechnik-Lobby das Wort ‹Gentechnik› aus dem Gesetz und bei der Kennzeichnung von Produkten gestrichen. Damit nimmt er den Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit und führt die Bevölkerung hinters Licht.»
Ungenügender Schutz für Mensch, Tier und Umwelt
Neue gentechnische Verfahren ermöglichen tiefgreifende Eingriffe ins Erbgut und verschärfen damit die erheblichen Risiken der Gentechnik für Mensch, Tier und Umwelt. Eine Risikoprüfung aller gentechnisch veränderten Pflanzen im Einzelfall vor der Zulassung ist daher unerlässlich. Der Gesetzesentwurf des Bundesrates ignoriert diese Notwendigkeit jedoch: Gentechnik-Pflanzen könnten künftig ohne Risikoprüfung zugelassen werden, bloss weil sie einer bereits zugelassenen ähneln – wissenschaftlich unhaltbar und riskant.
«Dieser Gesetzesentwurf gefährdet den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Eine Risikoprüfung mit Schlupflöchern ist ungenügend und gefährlich», sagt Martin Graf.
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor Kontamination schützen
Durch Pollenflug können sich gentechnisch veränderte Pflanzen unkontrolliert verbreiten und so gentechnikfreie Felder unwiderruflich verunreinigen. Damit Bäuerinnen und Bauern auch in Zukunft ohne Gentechnik produzieren können, braucht es griffige Koexistenzmassnahmen.
«Im vorliegenden Gesetz fehlen wichtige Grundlagen, damit die gentechnikfreie Landwirtschaft vor Kontaminationen geschützt werden kann. Es fehlen konkrete Regeln, was hohe wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen könnte», sagt Martin Graf.
Zudem verschärfen neue gentechnische Verfahren durch die Möglichkeit Technik, Anwendung und Produkt zu patentieren die Dominanz von Saatgut- und Chemiekonzernen wie Bayer-Monsanto, Corteva, ChemChina/Syngenta oder BASF im Agrarmarkt. Folgen sind mehr Abhängigkeiten und hohe Lizenzgebühren. «Der Bundesrat spielt die Problematik der Patente runter. Der Gesetzesentwurf ignoriert zentrale Patentfragen und liefert Schweizer Züchter und Bäuerinnen der wachsenden Abhängigkeit von Agrarmultis aus», erklärt Martin Graf.
Der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel wird den Gesetzesentwurf genau prüfen und eine Stellungnahme für die Vernehmlassung einreichen.
Die Unterschriftensammlung für die Lebensmittelschutz-Initiative wird entschlossen weitergeführt. Für Martin Graf ist klar: «Die Lebensmittelschutz-Initiative ist aktuell das einzige Mittel, um sicherzustellen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Wahlfreiheit behalten und der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor den Risiken der Gentechnik gewährleistet ist.»